Häufige Fragen
Psychotherapie ist eine fachärztliche Behandlungsmethode. So wie man eine:n Augenärzt:in für die Augen und eine:n Zahnärzt:in für die Zähne aufsucht. Bei der Psychotherapie geht es um seelische Belange, deren Hindernis manchmal darin besteht, dass man sie nicht so klar bemerkt wie ein Augenleiden und nicht so eindeutig benennen kann wie einen Zahnschmerz. In der Psychotherapie geht es darum, dem Ausdruck zu geben, was einen innerlich beschäftigt oder was Leid verursacht sowie darum, dies und damit sich selbst besser zu verstehen. Genaueres zum Thema Psychotherapie ist im Kapitel Angebote zu finden.
Die hier angebotene Form der Psychotherapie funktioniert nur freiwillig! Das bedeutet, dass ein gewisses Maß an Motivation, Mitwirkung und Umstellungsfähigkeit vorhanden sein sollte. Wesentliche Wirkfaktoren können dann die Regelmäßigkeit der Termine in geschütztem Rahmen sein oder sich auszusprechen und dabei gehört zu werden. Genaueres zum Vorgehen oder dem Verfahren ist in den Kapiteln Ablauf und Angebote zu finden.
Grundsätzlich können alle Menschen Psychotherapie in Anspruch nehmen. Man muss keinen besonderen symptomatischen Schweregrad aufweisen oder ein bestimmtes Maß abwarten, bis man sich melden darf. Man muss sich nicht „besonders krank“ fühlen oder „schon wieder gesund genug“ sein. Voraussetzung ist, dass man ein Interesse an sich selbst mitbringt, sich auf die Rahmenbedingungen einlassen kann und sich bereit fühlt, Belastendes anzugehen. Trotzdem ist Psychotherapie keine Wellness-Behandlung. Es handelt sich um ein ärztliches Verfahren für psychische Symptome und seelisches Leiden. Psychotherapie kann demnach harte Arbeit bedeuten. Daher sind Menschen, die zur Psychotherapie gehen, schlicht Personen, die sich um ihre seelische Gesundheit kümmern und dafür bereit sind eine, teils anstrengende, Behandlung auf sich zu nehmen.
Ich unterliege der Schweigepflicht. Diese gilt absolut und grundsätzlich gegenüber Dritten. Sie untersagt mir, jedwede Datenweitergabe an Außenstehende. Daher auch innerhalb der Familie der Patient:innen, sofern keine Entbindung von der Schweigepflicht vereinbart wurde. Was in den Behandlungsstunden passiert, wird nicht automatisch zum Thema in den Bezugspersonengesprächen und umgekehrt. Eine Ausnahme bildet die Gefahr für Leib und Leben. (Mehr dazu hier unter der Frage „Was bedeutet ambulante Psychotherapie? Kann man plötzlich eingewiesen werden?“). Je nach Kostenübernahme kann es sein, dass die Krankenkasse über die Aufnahme der Behandlung informiert wird. Sie erfährt allerdings keine inhaltlichen Details. Sofern weitere Stellen einbezogen werden, wird dies vorher mitgeteilt und besprochen. Es kann sein, dass Patient:innen und ihre Familien von offiziellen Stellen (etwa bei der Aufnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung) aufgefordert werden, selbst Angaben zur Behandlung zu machen.
Zu diagnostischen Zwecken kann es im Voraus vorkommen, dass ein:e Mitarbeiter:in die psychologischen Testungen übernimmt. Die psychotherapeutische Behandlung führe ich allerdings immer selbst durch.
Das genaue Antragsverfahren sprechen wir im Einzelnen durch, sofern eine Behandlung erfolgen soll, denn dies variiert je nach Kostenübernahmestelle. Hilfreich ist es, sich schon einmal mit der jeweiligen Krankenkasse oder Beihilfestelle über das Vorhaben auszutauschen und in Erfahrung zu bringen, was diese benötigt bzw. welche Kriterien diese für eine Kostenübernahme stellt. Die Antragsstellung erfolgt dann, samt einiger Dokumente meinerseits, gemeinsam. Selbstzahlende benötigen keinen Psychotherapieantrag.
Für die Aufnahme der Psychotherapie ist keine Überweisung nötig.
Vertragspartner:in ist die:der Patient:in. Das heißt, alle Rechnungen gehen ihr:ihm bzw. den versicherten Bezugspersonen zu und diese:r bezahlt den Betrag. Je nach Versicherungsart können die Kosten allerdings durch die Krankenversicherung erstattet werden. In der Regel übernehmen diese Stellen die Behandlungskosten vollständig. Sollte dies individuell nicht der Fall sein, trägt die:der Patient:in bzw. die Bezugspersonen den Differenzbetrag. Genaueres dazu ist im Kapitel Kosten zu finden.
Anrufen. Absichtlich schreibe ich hier nicht „Einfach anrufen“, denn dieser Schritt der Kontaktaufnahme ist oft der aller Schwierigste. Falls ich den Anruf nicht entgegen nehmen kann, erklärt der Anrufbeantworter den weiteren Verlauf und ich rufe zurück, sofern eine entsprechende Nachricht hinterlassen wurde. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich keine Gespräche ohne Termin anbieten kann. Meine Rufnummer ist auf der Seite Kontakt zu finden.
Die Behandlungsstunden mit den Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen erfolgen in der Regel ohne die Bezugspersonen. Diese erhalten separate Gespräche. Ab einem Alter von 15 Jahren ist es auf Wunsch der Patient:innen möglich, eine Psychotherapie in reduzierter Form oder ganz ohne begleitende Eltern- und Bezugspersonengespräche durchzuführen. Sind die Bezugspersonen allerdings gleichzeitig die Antragsstellenden, erhalten sie die Rechnung über die Behandlungskosten und werden somit über die Behandlung informiert. In der Regel ist es hilfreich die Bezugspersonen einzubeziehen, da so die Möglichkeit für alle besteht, sich mit zu entwickeln. Genaueres zum Thema Bezugspersonenarbeit ist im Kapitel Angebote zu finden.
Die passende Chemie ist ein ganz entscheidender Faktor! Sofern sich eine:r der Beteiligten eine Zusammenarbeit nicht vorstellen kann, sollte die Psychotherapie nicht aufgenommen werden. Es besteht ein maßgeblicher Zusammenhang zwischen dem Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung und der therapeutischen Beziehung. Wenn man sich gegenseitig vollkommen unsympathisch ist, sollte man das berücksichtigen. Um das heraus zu finden, sind die Vorgespräche und Probesitzungen vorgesehen. Näheres hierzu ist im Kapitel Ablauf zu finden.
In höchst dringenden, akuten oder Notfällen sind die Stellen erreichbar, die auf der Seite Notfall zu finden sind.
Anrufe und E-Mails beantworte ich stets so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings darum, die übliche, angemessene Zeit hierfür einzuräumen. Auch sind Urlaubszeiten sowie Wochenend- und Feiertage zu beachten, während derer ich mich nicht zurückmelde. (Näheres hierzu in der nachfolgenden Frage „Was bedeutet ambulante Psychotherapie? Kann man plötzlich eingewiesen werden?“).
Neben der ambulanten, gibt es auch die (teil-)stationäre Psychotherapie. In meiner Praxis biete ich ambulante Psychotherapie an. Diese unterscheidet sich von der (Teil-)Stationären durch das Setting und den Umfang. Eine (teil-)stationäre Behandlung wird in der Regel in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik durchgeführt, in der ganztägige Angebote oder die Möglichkeit zur Übernachtung bestehen. Die ambulante Psychotherapie erfolgt in niedergelassenen Praxen und endet in der Regel nach 50 Minuten. Sie wird durch ein:e approbierte:n Psychotherapeut:in durchgeführt. Es gibt also kein interdisziplinäres Team, wie in den meisten (teil-)stationären Behandlungen. Daher ist es notwendig, dass die Patient:innen das weniger versorgte, auf die vereinbarten Termine begrenzte Setting der ambulanten Therapie aushalten können. Sollte dies nicht (mehr) der Fall sein, kann auch innerhalb einer laufenden ambulanten Behandlung in gemeinsamer Absprache ein Klinikaufenthalt angedacht werden. Dieser erfolgt stets unter Zustimmung der Patient:innen und Bezugspersonen. Eine Ausnahme bildet die dringende Einweisung, falls eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, also das Leben der:des Patient:in oder einer:eines Dritten gefährdet ist oder ein psychiatrischer Notfall besteht.
Nicht durch mich. Ich bin psychotherapeutisch ausgebildet und daher nicht befugt Medikamente zu verschreiben. Falls es im Laufe der Behandlung notwendig wird, zusätzlich medikamentös zu unterstützen oder der Wunsch durch die:den Patient:in oder die Bezugspersonen besteht, kann ein:e psychiatrische:r Ärzt:in hinzugezogen werden.